mit besonders hoher fachlicher Qualifikation.

Unter Luftfahrtsachverständiger ist hierbei u.a. die Tätigkeit als Flugkapitän mit allen Fluglehrberechtigungen sowie Prüferberechtigungen ausgestellt für verschiedene Luftfahrtmuster, lizenziert durch das Luftfahrt-Bundesamt zu verstehen.

Zusätzlich wird die langjährige Tätigkeit als Flugverkehrslotse und Wachleiter bei der Flugsicherung berücksichtigt
(Platz-, Anflug- sowie Bereichskontrolle).

Aus dieser ungewöhnlichen und seltenen berufliche Kombination erfolgte die Betätigung als Mitglied der Untersuchungskammer bei der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU), sowie deren Beauftragung bei Flugunfällen und besonderen Vorkommnissen.