Untersuchungsbericht: Unfall nähe Augsbug
Die Untersuchung wurde in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz- FlUUG) vom 26. August 1998 durchgeführt.
Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen.
Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen.  
WDR-Fernsehen am 10.9.2003
Über die Diskussionssendung 'Täuschung oder Wahrheit? - Verschwörungstheorien zum 11. September '
Nachfolgend ein auszugsweiser Streifzug durch die Sendung
 
Liste der Prüfer mit besonderer Anerkennung der zuständigen Stelle (SEN)
Gem. § 128 (4) LuftPersV wird eine Anerkennung als Prüfer zur Durchführung von
Prüfungen/Befähigungsüberprüfungen gem. § 128(1) LuftPersV von der gem. § 131
LuftPersV zuständigen Stelle mit einer Gültigkeitsdauer von längstens 3 Jahren erteilt.